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Rechtsprechung
   BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87   

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BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87 (https://dejure.org/1988,3534)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 (https://dejure.org/1988,3534)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 (https://dejure.org/1988,3534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Hilfsmittelgewährung - Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendiges Hilfsmittel - Voraussetzungen - Behinderung - Orthopädischer Sitzschalenstuhl - Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 796 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Für einen Behinderten sei eine sinnvolle Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte ein elementares und normales Lebensbedürfnis (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73 und § 182b Nr. 28 und insbesondere Nr. 16).
  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86

    Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Die Beklagte und das LSG sind damit zwar von Abgrenzungskriterien ausgegangen, die für die Leistungspflicht der Krankenkassen in diesem Leistungsbereich von Bedeutung sind (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33 m.w.N.); sie haben diese aber zu restriktiv angewandt.
  • BSG, 18.11.1969 - 3 RK 75/66

    Behandlungsbedürftigkeit eines Körperbehinderten

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Bei mitversicherten Kindern hatte es als ausreichend erachtet, daß sich die Versorgung mit einer Prothese günstig auf die Schulfähigkeit auswirkte (BSGE 30, 151, 154).
  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 16/81

    Kopfschreiber als Hilfsmittel für gelähmte und massiv sprachbehinderte

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Auch Hilfsmittel, die eine Körperfunktion ermöglichten, ersetzten, erleichterten und ergänzten, schulde die Krankenkasse nur dann, wenn der durch das Hilfsmittel zu erreichende Funktionsausgleich im Rahmen der Erfüllung elementarer Lebensbedürfnisse liege und gerade dieses Maß an Krankenhilfe zwangsläufig unentbehrlich sei (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 25).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

    Auszug aus BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe die Zielsetzung erweitert (BSGE 33, 263).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Die demgegenüber vom 13. Senat des BSG angeführte und noch zu §§ 182, 182b Reichsversicherungsordnung ergangene frühere Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 2200 § 182b Nr. 36 und BSG SozR 2200 § 182 Nr. 116) ist unter Geltung des SGB V nicht weiterverfolgt worden; klarstellend gibt der für die Hilfsmittelversorgung nach dem SGB V ausschließlich zuständige 3. Senat diese frühere Rechtsprechung nunmehr ausdrücklich auf.
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Die demgegenüber vom 13. Senat des BSG angeführte und noch zu §§ 182, 182b Reichsversicherungsordnung ergangene frühere Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 2200 § 182b Nr. 36 und BSG SozR 2200 § 182 Nr. 116) ist unter Geltung des SGB V nicht weiterverfolgt worden.
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Hierzu hat jedoch das BSG auch die Ausübung einer sinnvollen beruflichen Tätigkeit überhaupt gezählt (vgl zB BSG vom 12.10.1988, SozR 2200 § 182b Nr. 36 - Sitzschalenstuhl; großzügiger formuliert bei BSG vom 15.11.1989, SozR 2200 § 182 Nr. 116 - Korrektions-Schutzbrille).

    Sie war damit begründet worden, dass es zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen zählt, eine berufliche oder andere gleichwertige Tätigkeit auszuüben, und dass die Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit seit jeher eine Aufgabe der Krankenversicherung war (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 36 S 99).

  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 4/18 R

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Brille als

    Eine Sehhilfe, die eine Berufsausübung allgemein ermöglicht und nur hierfür benötigt wird, ist mit dieser Rechtsprechung zwar ggf ein Hilfsmittel zur beruflichen Rehabilitation (anders noch BSG vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36; BSG vom 15.11.1989 - 8 RKn 13/88 - SozR 2200 § 182 Nr. 116; BSG vom 21.8.2008 - B 13 R 33/07 R -, BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 43) .
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Die Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger umfaßt vielmehr auch Hilfsmittel zum Ausgleich eines Funktionsdefizits im beruflichen Bereich, allerdings nur dann, wenn sie zur Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit überhaupt notwendig sind (SozR 2200 § 182b Nr. 36 - Sitzschalenstuhl).
  • LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung;

    Aber selbst wenn dies anders wäre, bliebe die Beschwerdeführerin leistungspflichtig, weil die Beschwerdegegnerin erst durch den Rollstuhl überhaupt in die Lage versetzt werde, (irgendeine) Arbeit zu verrichten Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36 und vom 8 RKn 13/88 - 8 RKn 13/88 - SozR 2200 § 182 Nr. 116).

    Geht es nicht darum, eine bestimmte berufliche Tätigkeit zu ermöglichen oder einen bestimmten Arbeitsplatz behindertengerecht auszugestalten, besteht ein Anspruch auf das entsprechende Hilfsmittel nach § 33 SGB V, wenn der behinderte Versicherte nur aufgrund des Hilfsmittels überhaupt irgendeine sinnvolle Tätigkeit ausüben kann (BSG, Urteil vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 79/14

    Brille; Down-Syndrom; Eigenanteil; EVS 2008; Gläserkorrektion; Hilfsmittel;

    Da die Klägerin die Brille schwerpunktmäßig nicht für den Beruf, sondern (auch) im täglichen Leben zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - wozu auch allgemein die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehört (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13) - benötigt, ist es vorrangig Aufgabe der Krankenkasse, ggf. für den Ausgleich des Funktionsdefizits zu sorgen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 115/93 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 8 SO 79/14
    Da die Klägerin die Brille schwerpunktmäßig nicht für den Beruf, sondern (auch) im täglichen Leben zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse - wozu auch allgemein die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gehört (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 RK 29/87 - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13) - benötigt, ist es vorrangig Aufgabe der Krankenkasse, ggf. für den Ausgleich des Funktionsdefizits zu sorgen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 1994 - 11 RAr 115/93 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 61/79 - juris Rn. 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2016 - L 8 SO 24/14

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Werkstatt für behinderte Menschen -

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Oktober 1988 (- 3 RK 29/87 -, juris) zur Ausstattung einer WfbM mit einem orthopädischen Sitzschalenstuhl durch die Krankenkasse sei insoweit übertragbar.
  • SG Dresden, 28.02.2011 - S 24 KN 625/09

    Kostenübernahme eines behinderungsgerechten Bürostuhls als Leistung zur Teilhabe

    Die gegenteilige Rechtsprechung (orthopädischer Sitzschalenstuhl für einen solchen Fall als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: BSG, Urt. v. 12.10.1988 - 3 RK 29/87 -, SozR 2200 § 182b Nr. 36) hat der für die Hilfsmittelversorgung nach dem SGB V allein zuständige 3. Senat des BSG jetzt ausdrücklich aufgegeben (BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, Juris Rn. 17 = Breith 2010, 914 ff.).
  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 05.02742

    Die Beklagte hat der Schwerbehinderten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

  • SG Duisburg, 13.04.2016 - S 21 R 411/11

    Eigenanteilsfreie Versorgung mit höherwertigen Hörgeräten als Leistung zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2014 - L 2 R 624/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 2 R 766/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 607/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 4 KR 224/16

    Kostenerstattung eines den Festbetrag übersteigenden Hörgeräts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1997 - L 2 SKn 16/97

    Rentenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1996 - 7 S 2557/94

    Subsidiarität der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und Berufsleben nach SchwbG

  • SG Augsburg, 06.12.2005 - S 14 R 4048/05

    Hochfrequenz-Strahlenschutzanzug keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Rechtsprechung
   BSG, 20.04.1988 - 3/8 RK 4/87   

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https://dejure.org/1988,4402
BSG, 20.04.1988 - 3/8 RK 4/87 (https://dejure.org/1988,4402)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1988 - 3/8 RK 4/87 (https://dejure.org/1988,4402)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1988 - 3/8 RK 4/87 (https://dejure.org/1988,4402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Krankenkasse gegen einen anderen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung auf Unterlassung bestimmter Maßnahmen der Mitgliederwerbung - Streitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen aus der Mitgliederwerbung - Der Rechtsweg zu den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 144
  • NJW 1989, 796
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 13.08.1986 - L 8 KR 783/85

    Sozialgericht; Zulässigkeit; Unterlassungsklage; Wettbewerbsklage; Wettbewerb;

    Auszug aus BSG, 20.04.1988 - 8 RK 4/87
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. August 1986 - L 8 Kr 783/85 - aufgehoben.

    das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. August 1986 - L 8 Kr 783/85 - aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 28. Mai 1985 zurückzuweisen.

  • BSG, 09.11.1977 - 3 RK 5/76

    Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen einen befürchteten Konkursantrag der

    Auszug aus BSG, 20.04.1988 - 8 RK 4/87
    Es fehlt ferner nicht an der besonderen Voraussetzung für vorbeugende Unterlassungsklagen gegen drohende Amtshandlungen, daß ein den Kläger widerrechtlich treffendes Vorgehen der Behörde ernstlich zu befürchten ist (BSGE 45, 109 = SozR 1500 § 51 SGG Nr. 13).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Die Wahlmöglichkeiten Versicherter im gegliederten System der GKV führen zu Konkurrenz und damit seit jeher (vgl zur Rechtslage unter Geltung der RVO zB BSGE 63, 144 = SozR 2200 § 517 Nr. 11) auch zu Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen Trägern der GKV (vgl zB BSGE 36, 238, 240 = SozR Nr. 64 zu § 51 SGG; BSGE 82, 78, 79 f = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1; Becker/Schweitzer, NJW Beilage 2012, 82 ff; Buchner, Wettbewerb im Gesundheitswesen, 69. DJT 2012, Bd II/1(2013), S K69 ff; Engelmann in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 69 SGB V RdNr 140 ff; Hauck, Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung in: Energie - Wirtschaft - Recht, Festschrift für Peter Salje 2013, S 219 ff; Mühlhausen, Der Mitgliederwettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, 2002, S 13, 20 ff; Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Juli 2019, § 4 Anm 23, alle mwN) .
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Krankkenversicherung (SGB V) am 1. Januar 1989 hat dies das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden (BSGE 36, 238 = SozR Nr. 64 zu § 51 SGG; BSGE 56, 140 = SozR 1500 § 51 Nr. 84; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 31; BSGE 63, 144 = SozR 2200 § 517 Nr. 11 ); der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) hat sich dem mit Beschluß vom 10. Juli 1989 (BGHZ 108, 284 = SozR 1500 § 51 Nr. 53) angeschlossen und für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung zwischen Krankenkassen den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für zulässig erklärt.

    Wird deshalb bei der Werbung die Pflicht zur sachbezogenen Information und zur Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger nicht beachtet, kann sich daraus im Umkehrschluß ein Anspruch des beeinträchtigten Trägers auf Unterlassung der unzulässigen Werbemaßnahmen ergeben (BSG SozR 1500 § 55 Nr. 31 S 31; BSGE 63, 144, 145 f = SozR 2200 § 517 Nr. 11 S 30 f; GmS-OGB BGHZ 108, 284, 288 = SozR 1500 § 51 Nr. 53 S 110).

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

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  • SG Stuttgart, 13.12.2006 - S 10 KR 6018/05

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - keine Verpflichtung zur

    Die unter Ziffer 2 des Urteilstenors ausgesprochene Androhung der Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnunghaft im Falle der Nichtbeitreibbarkeit des Ordnungsgeldes ergibt sich aus § 198 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in Verbindung mit § 890 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (BSG, Urteil vom 20.04.1988 - 3/8 RK 4/87 = SozR 2200 § 517 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - L 4 KR 2992/08

    Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen

    Bereits das Bundessozialgericht (BSG) habe klargestellt, dass die voll umfängliche Anwendung des § 890 ZPO über § 198 SGG nicht ausgeschlossen sei (Hinweis auf BSGE 63, 144 [BSG 20.04.1988 - 3 RK 4/87] ).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass es bereits höchstrichterlich geklärt ist, dass § 890 ZPO auch für die Vollstreckung gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts Anwendung findet (vgl. hierzu BSGE 63, 144, 149 [BSG 20.04.1988 - 3 RK 4/87] ).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Wettbewerbsstreit zwischen Krankenkassen -

    Es fehlt nicht deshalb an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, weil die Antragstellerin gehalten gewesen wäre, vor einem gerichtlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz die Aufsichtsbehörde anzurufen (so bereits Beschluss des Senats vom 21.6.07 - L 5 ER 158/07 KR; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER; vgl auch BSG 20.4.1988 - 3/8 RK 4/87, BSGE 63, 144, wo ohne nähere Problematisierung vom Rechtsschutzinteresse ausgegangen wurde).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07

    Nichtanwendung des UWG bei Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen

    Damit sind auch Handlungen der gesetzlichen Krankenkassen untereinander, die auf die Werbung neuer Mitglieder bzw. auf die Verhinderung der Abwerbung von Mitgliedern gerichtet sind, hoheitlich ausgerichtet (BSG v. 20.4.1988 - 3/8 RK 4/87).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2003 - L 4 KR 1365/02

    Verlangen der Unterlassung einer Maßnahme der Mitgliederwerbung der TAUNUS BKK;

    Darüber hinaus macht sie geltend, das SG habe seine Begründung zu Unrecht auf das Urteil des BSG vom 20. April 1988 (BSGE 63, 144) gestützt, da jener Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sei.

    Sie hält die angefochtene Entscheidung für richtig und macht unter Bezugnahme auf ihren erstinstanzlichen Vortrag geltend, das vom SG herangezogene Urteil des BSG vom 20. April 1988 (aaO) trage die angefochtene Entscheidung ohne Weiteres.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 1 KR 318/17

    Krankenversicherung - wettbewerbswidriges Handeln bei Mitgliederwerbung - Zahlung

    Bereits mit Urteil vom 20. April 1988 (- 3/8 RK 4/87- BSGE 63, 144, 146f) hat es das BSG als unzulässig angesehen, wenn ein Krankenkassenmitarbeiter in einem Werbegespräch darauf hinweist, dass der zukünftige Arbeitgeber ihr Mitglied sei und es gern sehe, wenn die neuen Mitarbeiter dies ebenfalls würden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 10 P 5/12

    Pflegeversicherung

    Die Rechtmäßigkeit der Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft folgt aus § 86b Abs. 2 S 4 SGG iVm §§ 928, 890 Absätze 1 und 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 23.12.2009, L 6 KR 331/09 ER, Juris Rn 19 mwN sowie zur Frage der Anwendbarkeit gegenüber Behörden: BSG, Urteil vom 20.04.1988, 3/8 RK 4/87, Juris Rn 28 und 29.
  • LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06

    Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der §§

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 16 B 28/06

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 U 3591/18
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